Vereinfachte Besteuerung für Saisonarbeitskräfte
Berlin, 14.05.2010. Für Arbeitnehmer, die im Kalenderjahr weniger als 10.200 Euro inländischen Arbeitslohn beziehen, soll es keine Steuererklärungspflicht geben. Das steht laut Deutschem Bauernverband (DBV) im Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2010. Damit werde auch für landwirtschaftliche Betriebe mit ausländischen Saisonarbeitskräften der bürokratische Aufwand abgebaut, der durch die neue Steuererklärungspflicht im Jahr 2009 faktisch eingeführt worden war.
Im Referentenentwurf war allerdings auch vorgesehen, dass die sinnvolle Neuregelung erst für Beschäftigungsjahre ab 2010 in Kraft tritt. Damit wäre das Problem für die 2009 in der Landwirtschaft eingesetzten Saisonarbeitskräfte mit eingetragenen Werbungskosten nicht gelöst gewesen. Vielmehr wäre die Situation entstanden, dass trotz absehbarer Neuregelung rund 200.000 zusätzliche Steuererklärungen abgegeben werden müssten. Der DBV forderte deshalb, auch für 2009 von der Steuererklärungspflicht in Bagatellfällen, insbesondere bei landwirtschaftlichen Saisonarbeitskräften, abzusehen. Diese Forderung findet laut Bauernverband nun offensichtlich Eingang in den Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2010. Der Verband erwartet nun von der Finanzverwaltung, dass diese die Vereinfachung bereits vor der Verkündung im Bundesgesetzblatt im Interesse des Bürokratieabbaus anwendet, indem sie auf das hunderttausendfache Einfordern ergebnisloser Steuererklärungen zum 31. Mai 2010 verzichtet.