Neuordnung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
Berlin, 09.02.2012. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung beschlossen. "Das Gesetz ist die richtige Antwort auf den Strukturwandel und sorgt für Stabilität bei der sozialen Absicherung", erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerin Peter Bleser. Die Organisationsreform der landwirtschaftlichen Sozialversicherung soll dazu beitragen, das berufsständische Sicherungssystem dauerhaft leistungsfähig zu erhalten.
Als Folge des anhaltenden Strukturwandels in der Landwirtschaft sei die Zahl der Versicherten in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung seit vielen Jahren rückläufig. Dieser Entwicklung soll durch die Bildung einer einheitlichen Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau nun Rechnung getragen werden. Nur durch einen für das ganze Bundesgebiet zuständigen Träger könnten bestehende Wettbewerbsverzerrungen durch regional unterschiedlich hohe Beiträge zur Unfall- und Krankenversicherung abgebaut werden. Außerdem soll durch die Neuorganisation eine stärkere Differenzierung bei der Beitragsbemessung ermöglicht werden - auch im Hinblick auf die besondere Situation der Forstwirtschaft. "Mit der Modernisierung der Organisationsstrukturen erhöhen wir insgesamt die Effizienz des Systems", sagte Bleser. Der nun bevorstehende Umbau der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung sei ein ambitioniertes Vorhaben, das alle Beteiligten vor große Herausforderungen stelle. "Da wir in der Reform zahlreiche Anliegen der Länder berücksichtigt haben, rechnen wir auch mit Unterstützung durch den Bundesrat", erklärte Bleser weiter. Die Bundesregierung flankiere die verlässliche Agrarsozialpolitik mit zusätzlichen Mitteln für die landwirtschaftliche Unfallversicherung in Höhe von 150 Mio. Euro für die Jahre 2012 bis 2014.