Saisonarbeitskräfte ab 2011 ohne Arbeitserlaubnispflicht
Berlin, 28.07.2010. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beabsichtigt, ab dem 1. Januar 2011 alle Bürger aus den neuen EU-Ländern für die Ausübung der Saisonbeschäftigungen in der Land- und Forstwirtschaft und des Gartenbaus von der Arbeitserlaubnispflicht zu befreien. Profitieren würden von dieser Regelung neben Polen (EU-Beitritt zum 1. Mai 2004) auch Bulgarien und Rumänien (EU-Beitritt zum 1. Januar 2007).
Der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Gesamtverband der Deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) begrüßten das Vorziehen der Arbeitserlaubnisfreiheit für alle Bürger der EU. Damit würden die Vorschläge von DBV und GLFA, die vom Bundeslandwirtschafts-ministerium unterstützt werden, aufgegriffen und umgesetzt. Das BMAS hatte namens der Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der SPD auch betont, dass für die ausländischen Saisonarbeitskräfte weiterhin das deutsche Arbeitsrecht und Arbeitsschutzrecht oder die tarifvertraglichen Regelungen in gleicher Weise wie für die inländischen Arbeitnehmer, die von den Betrieben der Landwirtschaft und des Gartenbaus beschäftigt werden, gelten. DBV und GLFA hatten sich dafür eingesetzt, dass die Zulassung zur Saisonbeschäftigung über Kroatien hinaus auf weitere Drittstaaten ausgedehnt wird.