Jährliches Dokument gemäß § 10 Wertpapierprospektgesetz
Nach § 10 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) sind Emittenten von Wertpapieren verpflichtet, der Öffentlichkeit einmal jährlich ein Dokument zur Verfügung zu stellen, das Informationen enthält oder auf sie verweist, die das Unternehmen in den vorangegangenen 12 Monaten aufgrund bestimmter Kapitalmarktvorschriften veröffentlicht hat.
Hinweis
Die Informationen, die im Jährlichen Dokument enthalten sind oder auf die verwiesen wird, sind möglicherweise nicht mehr aktuell. Für den Fall, dass ein hier angegebener Link nicht mehr verfügbar oder funktionsfähig sein sollte, halten wir die Informationen auch in gedruckter Form für Sie bereit.